Initiative Tierwohl
Die Initiative Tierwohl (ITW) ist ein im Jahr 2015 gegründetes, branchenübergreifendes Bündnis aus der deutschen Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel. Das primäre Ziel der Initiative Tierwohl GmbH ist es, die Haltungsbedingungen von Nutztieren in der konventionellen Landwirtschaft schrittweise und flächendeckend zu verbessern.
Für Landwirte bietet die Teilnahme an der Initiative Tierwohl vor allem finanzielle Absicherung, Marktpräsenz und Unterstützung beim Umbau ihrer Ställe.
Schweinemast
Grundanforderungen
- Lieferberechtigung QS
- QS-Basiskriterien
- Teilnahme QS-Monitoringprogramme
- Stallklimacheck
- Tränkwassercheck
- Fortbildung
- Tageslicht
- Raufutter
- Buchtenstruckturierung
- Bezug von ITW-Ferkel
- 1,5 % bzw. 3 % Fensterfläche
- ITW-Ferkel ab Geburt (ab April 2027)
Zusätzliche Anforderungen Stall + Platz (HF2)
12,5 % mehr Platz:
- 50-110 kg: 0,844m²
Zusätzliche Anforderungen Frischluftstall (HF3)
Platzangebot Frischluftstall
Offenfrontstall:
- 50-120 kg 1,3 m²
Auslauf:
- 50-120 kg 1,1 m² davon im Auslauf 0,3m²
Gestaltung Außenklimareize:
- Offenfrontstall/ Außenklimastall mit Mikroklimabereich oder
- Stall mit ständigem Zugang zu Auslauf
Zusatzmodul Fütterung
- Futtermittel ohne Gentechnik oder
- 70 % regionale Futtermittel (ausgenommen sind Futtermittelzusatzstoffe)
Zusätzliche Anforderungen Auslauf (HF4)
Platzangebot Auslauf:
- 50-120 kg: 1,5 m² davon 0,5m² im Auslauf
Gestaltung des Auslaufs:
- ständigem Zugang zu Auslauf mit geschlossener Fläche
Bodenbeschaffenheit im Stall:
- min.51 % der Bodenfläche im Stall geschlossen
- eingestreuter Liegebereich
Zusatzmodul Fütterung
- Futtermittel ohne Gentechnik
- mind. 20 % Futtermittel aus dem eigenen Betrieb bzw. aus der Region
Entgeld
- 7,50 €/Schwein
- 6,00 €/Schwein für nicht ITW-Ferkel
- Umstellung auf Marktlösung April 2027: Auszahlung durch den Schlachthof; Absprachen mit dem Vermarkter/Schlachthof sind notwendig
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Ferkelaufzucht
Organisatorisches
- Neue Registrierungsphase vom 1.10.26 – 22.10.26
- Die Laufzeit ist unbegrenzt
- Eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfon gibt es bis zum 30.04.2027
- Der Umsetzungszeitpunkt muss zwischen dem 1.11.26 und dem 01.03.26 liegen.
Kriterien
- Basiskriterien QS
- Jährlicher Klima- und Tränkewassercheck
- Antibiotikamonitoring
- Gesundheitsplan
- 1,5 % bzw. 3 % Fensterfläche
- Jährliche Fortbildung
- Raufutter
- Bezug von ITW Ferkeln
- Vermarktung an einen ITW Mäster
- Das Kriterium 12,5 % mehr Platzangebot gilt nicht für die Ferkelaufzucht.
Entgeld
- 4,50 €/Ferkel
- Auszahlung durch die ITW aus einem Umstellungsfonds
Anmerkung
Sauenhaltung und Ferkelaufzucht werden im neuen Programm als Einheit gesehen. Dies bedeutet für geschlossene Systeme, dass sowohl die Sauenhaltung als auch die Ferkelaufzucht teilnehmen müssen. Bei Babyferkelzukauf müssen diese aus einem ITW Sauenbetrieb stammen.
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Sauenhaltung
Organisatorisches
- Eine Teilnahme ist nur in Kombination mit der Ferkelaufzucht möglich, da das Entgelt an diese ausgezahlt wird.
- Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie dennoch Interesse haben.
Kriterien
- Basiskriterien QS
- Jährlicher Klima- und Tränkewassercheck
- Antibiotikamonitoring
- Gesundheitsplan
- (1,5 % bzw. 3 % Fensterfläche) ausgesetzt bis 31.12.2028
- Jährliche Fortbildung
- 10 % mehr Platzangebot in der Gruppenhaltung
- Raufutter in der Gruppenhaltung
- Ferkelkastration nur unter wirksamer Schmerzausschaltung
- Vermarktung an ITW-Ferkelaufzüchter
Entgeld
- 1,80 €/Ferkel
- Auszahlung durch einen Preisaufschlag auf den Marktpreis beim Ferkelverkauf
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Rindermast
Grundanforderungen
- Basiskriterien QS
- ab 01.01.2027 min. 8 Monate vor Schlachtung ITW-Haltung
- Antibiotikamonitoring, indexierte Schlachtbefunddaten
- Tierärztliche Bestandsbetreuung
- Jährliche Fortbildung
- Scheuermöglichkeit (ab 01.07.2027)
Zusätzliche Anforderungen Stall + Platz (HF2)
Vergrößertes Platzangebot
- bis 150 kg - 1,5 m²
- bis 220 kg - 1,8 m²
- bis 400 kg - 2,5 m²
- über 400 kg - 3 m²
Zusätzliche Anforderungen Frischluft (HF3)
Vergrößertes Platzangebot
- bis 150 kg - 1,5 m²
- bis 220 kg - 2,0 m²
- bis 400 kg - 3,0 m²
- über 400 kg - 4 m²
Gestaltung von Ausßenklimareizen
- Laufstall mit min. 3 m zusätzlicher Fläche im Laufhof
- Offenfrontstall mit min. 25% Wandöffnung
Fütterung
Entweder
- keine Futtermittel verwenden die nach Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 kennzeichnungspflichtig sind
Oder
- 80 % der Futtermittelrohstoffe vom Tierhalter selbst angebaut oder in den Mitgliedsstaaten der EU-27 angebaut und verarbeitet
- Ausgenommen Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen und Mineralfutter
- Die verbleibenden 20 % dürfen nicht nach Verordnung EG) Nr. 1829/2003 gekennzeichnet sein
Zusätzliche Anforderungen Auslauf/Weide (HF4)
Vergrößertes Platzangebot
- bis 150 kg - 1,5 m²
- bis 220 kg - 2,5 m²
- bis 400 kg - 4,0 m²
- über 400 kg - 5 m²
Auslauf/Weidegang
- dauerhafter zugang zum Auslauf oder
- geregelter Weidegang (min.120 Tage im Jahr)
Fütterung
- keine Futtermittel verwenden die nach Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 kennzeichnungspflichtig sind
- Zusätzlich mindestens 60 % der Futtermittelrohstoffe vom Tierhalter selbst angebaut oder in den Mitgliedsstaaten der EU-27 angebaut und verarbeitet
- Davon ausgenommen sind Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen und Mineralfutter
- Zusätzlich in der Tagesration mindestens 60 % der Trockenmasse frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter
Preisempfehlung
Stall+Platz HF2
- 10,7 ct pro kg Schlachtgewicht
- 12,83ct ab 01.07.2027
Frischluft HF3 und Auslauf/Weide HF4
- keine feste Preisempfehlung
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